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Die Private Krankenversicherung

Was erwarten Sie von Ihrer Krankenversicherung? Welche Leistungen sind Ihnen wichtig? Welche Rolle spielen Service, Zusatzangebote und Kundenbetreuung für Sie? Wie viel wollen Sie zahlen?

Entscheiden Sie sich für eine Private Krankenversicherung?
Bedingung ist, dass Ihr Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt. Diese betrug im Jahr 2009 48.600 Euro bzw. 4.050 Euro monatlich. Derzeit liegt die Grenze bei 4.575 Euro monatlich bzw. 54.900 Euro im Jahr. Ist das Einkommen geringer, müssen Sie sich in einer Gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern.


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Jüngeren Personen und gesunden Singles ist der Abschluss einer PKV besonders zu empfehlen. Denn die Prämie der PKV wird nicht wie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Bruttogehalt berechnet, sondern nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.

Angestellte, die Mitglieder einer PKV sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss. Der maximale Arbeitgeberzuschuss betrug 2009 268,28 Euro für die Krankenversicherung (mit Krankengeldanspruch) und 35,38 Euro für die Pflegeversicherung.
Wichtig: Eine Beitragsrückerstattung der Privaten Krankenversicherung zieht keine nachträgliche Kürzung des Arbeitgeberanteils nach sich.

 

nach obenLeistungen

Die Private Krankenversicherung erstattet jene Kosten, die durch Krankheit, Vorsorge, Schwangerschaft und Geburt entstehen.

Die PKV besteht aus einzelnen Leistungsbausteinen. Diese sind variabel wählbar, je nachdem wie Sie sich versichern möchten.

Es gibt folgende Leistungsbausteine:

Tarife mit Selbstbeteiligung bieten Preisvorteile - besonders für Freiberufler. Angestellte, die in der PKV versichert sind, sollten bedenken, dass sie Arbeitgeberzuschüsse für die Beiträge erhalten, aber nicht auf den Selbstbehalt.

Es gibt in Deutschland mehr als 40 Krankenversicherungsunternehmen. Die Unterschiede im Leistungsumfang sind nicht unerheblich. Deshalb sollten Sie verschiedene Angebote prüfen und sich ausführlich beraten lassen, bevor Sie einen Versicherungsvertrag abschließen.

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